Introduction

Mit der Neufassung des Fachgutachtens KFS/BW 1 hat der Fachsenat für Unternehmensbewertung der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) den österreichischen Standard zur Unternehmensbewertung grundlegend überarbeitet. Das neue Fachgutachten ist für Unternehmensbewertungen mit Auftragsannahme nach dem 30. Juni 2026 verpflichtend anzuwenden. Ziel der Überarbeitung ist insbesondere die stärkere Annäherung an internationale Bewertungsstandards sowie eine noch zweckorientiertere Unternehmensbewertung.

Warum ist das neue Fachgutachten relevant?

Unternehmensbewertungen spielen in zahlreichen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen eine zentrale Rolle. Dazu zählen unter anderem:

  • Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
  • Umgründungen
  • Gesellschafterwechsel
  • Unternehmensnachfolgen
  • Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen
  • gesellschaftsrechtliche Bewertungsanlässe
  • steuerliche Bewertungsfragen

Mit dem neuen KFS/BW 1 rückt der jeweilige Bewertungszweck noch stärker in den Mittelpunkt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der angewandte Wertmaßstab den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten und dem konkreten Anlass der Bewertung entspricht.

KFS BW 1 – Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Neue Wertmaßstäbe

Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Einführung zusätzlicher Wertmaßstäbe.

Neben dem bereits bekannten objektivierten Unternehmenswert umfasst das neue Fachgutachten nunmehr insbesondere:

  • den Marktwert,
  • den typisierten subjektiven Unternehmenswert sowie
  • weiterhin den Schiedswert für besondere Bewertungsfälle.

Die Erweiterung der Wertmaßstäbe ermöglicht eine differenziertere und international besser vergleichbare Unternehmensbewertung.

Höhere Anforderungen an Planungsrechnungen

Planungsrechnungen bilden weiterhin das Fundament jeder Unternehmensbewertung. Das neue Fachgutachten stellt jedoch deutlich höhere Anforderungen an deren Qualität und Nachvollziehbarkeit.

Künftig müssen Planungen noch stärker auf realistischen, nachvollziehbaren und dokumentierten Annahmen beruhen. Die sogenannte erwartungstreue Planung gewinnt erheblich an Bedeutung. Bewertungsannahmen sind sorgfältig zu plausibilisieren und transparent zu dokumentieren.

Erleichterungen für KMU

Das neue Fachgutachten berücksichtigt ausdrücklich die Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Für diese Unternehmen werden zusätzliche Praxishinweise und Vereinfachungen vorgesehen, um den Bewertungsprozess an die tatsächlichen Gegebenheiten mittelständischer Unternehmen anzupassen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Neufassung des KFS/BW 1 führt insgesamt zu höheren Anforderungen an den Bewertungsprozess. Gleichzeitig schafft sie mehr Transparenz, eine stärkere Orientierung am jeweiligen Bewertungszweck und eine bessere internationale Vergleichbarkeit.

Unternehmen sollten insbesondere darauf achten,

  • belastbare und nachvollziehbare Planungsrechnungen zu erstellen,
  • Bewertungsannahmen sorgfältig zu dokumentieren,
  • den passenden Wertmaßstab für den jeweiligen Bewertungsanlass auszuwählen und
  • Bewertungsprozesse frühzeitig professionell zu begleiten.

Gerade bei Unternehmenstransaktionen, Umgründungen oder Nachfolgeregelungen hat die richtige Auswahl des anzuwendenden Bewertungsansatzes erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis.

Unsere Unterstützung

Eine fundierte Unternehmensbewertung setzt neben methodischem Know-how auch ein tiefes Verständnis der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der rechtlichen und steuerlichen Anforderungen voraus.

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragestellungen rund um die Unternehmensbewertung – von der Erstellung belastbarer Planungsrechnungen über die Wahl des geeigneten Bewertungsmaßstabs bis hin zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nach dem neuen Fachgutachten KFS/BW 1.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Gerne stehen Ihnen unsere Experten Herr MMag. Florian Grünfelder und Herr Mag. Wilfried Stauder, für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.