Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern wurde vom Finanzminister das mit Spannung erwartete Budget für 2027 und 2028 vorgestellt.
Während die Gesetzgebung abzuwarten bleibt, dürfen wir Ihnen vorab einen ersten Überblick über ausgewählte geplante Maßnahmen geben und bereits erste Handlungsoptionen aufzeigen.
Erhöhung Immobilienertragsteuer für „Altbestand“
Für Grundstücke im Altbestand (zum 31.3.2012 nicht steuerverfangene Grundstücke) können bislang die Anschaffungskosten pauschal mit 86 % des Verkaufspreises (bei zwischenzeitlichen Umwidmungen: 40 %) angesetzt werden, womit effektiv nur 14 % des Veräußerungserlöses mit 30 % ImmoESt belastet werden (bei Umwidmung: 60 %). Für Veräußerungen nach dem 31.12.2026 sollen die pauschalen Anschaffungskosten nun auf 80 % (30 % bei Umwidmungen) reduziert werden. Der effektive Steuersatz für die Veräußerung derartigen Altbestandes steigt daher von 4,2 % auf 6 % (von 18 % auf 21 % bei Umwidmungsfällen).
Eine Veräußerung vor dem 31.12.2026 kann daher im Einzelfall noch Sinn machen, wenn eine solche ohnehin bereits geplant ist.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
In den Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2026 beginnen, sollen Wertpapiere vorübergehend bis voraussichtlich Ende 2029 nicht zur Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages berechtigen, sondern ausschließlich Realinvestitionen. Gegebenenfalls kann es daher Sinn machen, 2026 nochmals in Wertpapiere zu investieren und die Realinvestitionen auf 2027 zu verschieben. Gerne beraten wir Sie dazu im Einzelfall.
Einführung eines Sachbezugs für E-Autos
Während emissionsfreie KFZ derzeit keinem Sachbezug unterliegen, wird der Sachbezug für derartige KFZ im Jahr 2027 mit 0,375 % (max. 180 EUR pro Monat) und ab 2028 mit 0,625 % (max. 300 EUR pro Monat) der Anschaffungskosten festgesetzt. Emissionsfreie KFZ bleiben daher deutlich günstiger als andere KFZ (je nach CO2-Ausstoß 1,5 % bzw. 2 % Sachbezug), aber nicht mehr steuerfrei wie bisher.
Anpassungen Körperschaftsteuersatz
Ab 2028 (für nach dem 31.12.2027 beginnende Wirtschaftsjahre) wird der Körperschaftsteuersatz für den eine Million EUR übersteigenden Gewinn von 23 % auf 24 % angehoben. Für Unternehmensgruppen soll dies auf Gruppenebene gelten und das eine Million EUR übersteigende Ergebnis der Gruppe zukünftig mit 24 % besteuert werden.
Senkung Lohnnebenkosten
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wird ab 2028 von 3,7 % auf 2,7 % gesenkt. Als Gegenfinanzierung wird dafür die Steuerfreiheit ab Vollendung des 60. Lebensjahres gestrichen und es auch zu gewissen Anpassungen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen kommen.
Erhöhung Höchstbeitragsgrundlage Sozialversicherung
Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung soll 2027 und 2028 neben der normalen Aufwertungszahl außertourlich erhöht werden (5 EUR/Tag in 2027 und 1,67 EUR/Tag in 2028).
Einschränkungen beim Familienbonus und sonstigen Familienleistungen
Sofern kein Kind im Haushalt lebt, welches das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll die Aufteilung des Familienbonus künftig nur noch im Verhältnis 75 % zu 25 % und nicht mehr 100 % zu 0 % zwischen den Partnern erfolgen können. Hat ein Partner keine Einkünfte, würden somit hinkünftig 25 % des Familienbonus verloren gehen. Zusätzlich werden 2026 und 2027 gewisse Familienleistungen wie etwa die Familienbeihilfe nicht valorisiert.
Weitere geplante Maßnahmen im Überblick
– Verlängerung Bankenabgabe
– Abschaffung Arbeitsplatzpauschalen und Telearbeitspauschale ab 2027
– Erhöhung Alkoholsteuer um 30 % ab 2027
– Nachweispflichten bei Wegzugsfällen mit Kapital- und Kryptovermögen (auch für die Vergangenheit)
– …
Die Gesetzwerdung bleibt wie immer abzuwarten und wir schließen nicht aus, dass es im Gesetzgebungsprozess nochmals zu Änderungen kommt.
Für erste Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Team von Stauder Kempf und Partner
Allgemein
Steuerliche Änderungen – Doppelbudget 2027/2028

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